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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Überlingen ist grundsätzlich für sämtliche amtsgerichtlichen Angelegenheiten zuständig.
Auch führt das Amtsgericht Überlingen die
Zwangsversteigerungs- und verwaltungsverfahren für den Bezirk
des Amtsgerichts
Stockach durch.
Das für Überlingen zuständige Mahngericht ist das
Amtsgericht Stuttgart zentral für ganz
Baden-Württemberg.
Für Insolvenzverfahren sowie für das Schiffsregister ist
das Amtsgericht Konstanz und für
Landwirtschaftssachen
das Amtsgericht Singen zuständig.
In Strafsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Überlingen ist
für Haftsachen und alle Taten, die zum Schöffen-
und Jugendschöffengericht angeklagt werden, das Amtsgericht
Konstanz zuständig.
Das Amtsgericht Freiburg führt das Handels-, Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister.
In Baden-Württemberg nimmt das jeweilige staatliche Notariat die Aufgaben des Nachlassgerichts wahr. Im Bezirk des Amtsgerichts Überlingen sind dies:
- Notariat Überlingen, Schlachthausstr. 9, 88662 Überlingen (Tel.: 07551/9198-3)
- Notariat Meersburg, Am Sentenhart 7, 88709 Meersburg (Tel.: 07532/43458-0)
Für sämtliche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind die jeweiligen Arbeitsgerichte zuständig.
Weitere Informationen zu den amtsgerichtlichen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Information des Amtsgerichts- Registergerichts - Überlingen
über die Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Zentralisierung des Vereinsregisters beim Amtsgericht Freiburg
und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab
15.09.2014
Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration
und elektronische Führung des Vereinsregisters“
beschlossen. Die Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz,
eine zukunfts-orientierte Registerführung in Vereinssachen
einzuführen. Im Zuge der Neuordnung des Vereinsregisters
werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier
Amtsgerichte zentralisiert. Das Amtsgericht Freiburg neben den
Amtsgerichten Mannheim / Stuttgart und Ulm eines der vier zentralen
Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Konstanz
zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen
Vereinsregister wird schrittweise
durchgeführt.
Seit dem 15.02.2015 wird das Vereinsregister des
Amtsgerichts Überlingen beim Amtsgericht Freiburg
geführt. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das
Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg ( 0761 205
-0 ) für die Führung des Vereinsregisters
zuständig.
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht
Freiburg wird die bisherige Registernummer ergänzt, um eine
eindeutige Nummerierung zu erreichen.
Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer
zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der
bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt.
Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das
Amtsgericht Überlingen erhält die Kennziffer
58.
Beispiel:
Amtsgerichtsbezirk Überlingen
Die Registernummer lauten
bisher
VR 1
VR 12
VR
123
VR
1234
Der Amtsgerichtsbezirk Überlingen erhält die
Kennziffer 58
Die Registernummern lauten
künftig: VR
580001
VR
580012
VR
580123
VR
581234
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer
aufgeführt ist, müssen entsprechend
angepasst werden.
